PREISE
Begleitung
Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.
Preise auf Anfrage
Die Abrechnung meiner Leistung erfolgt auf Stundenbasis oder nach vereinbarter Pauschale. Eventuelle Zuschläge für Fahrten oder besondere Aufgaben werden nach individueller Vereinbarung berechnet.
Begleitung ab 2 Std./Termin möglich.
Finanzielle Unterstützung erhalten Sie durch die Pflegekasse:
Entlastungsbetrag:
Pflegebedürftige mit Pflegegrad haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 €. Der Betrag kann für meine Unterstützung im Alltag genutzt werden.
Aufstockung:
Ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige bis zu 40 % der ambulanten Pflegesachleistungen (nach § 45a SGB XI) in einen zusätzlichen Entlastungsbetrag umwandeln.
Verhinderungspflegebetrag:
Um Ihre Angehörigen zu entlasten, die gerne mal in den Urlaub verreisen möchten oder einfach privaten Terminen nachgehen müssen oder dies wünschen, steht Ihnen zusätzlich der jährliche Verhinderungspflegebetrag zu, den Sie in Anspruch nehmen können.
Liegt kein Pflegegrad vor oder ist das Budget der Pflegekasse bereits ausgeschöpft, stelle ich meine erbrachten Leistungen privat in Rechnung.
Als Privatzahler können Sie diese haushaltsnahen Dienstleistungen bei der Einkommensteuer geltend machen.
Wohnberatung
Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.
Für meine Leistungen berechne ich Ihnen:
78 Euro pro Stunde
inkl. An- und Abfahrt bis 10 Km
Für weitere Km bei An - und Abfahrten berechne ich Ihnen:
0.30 Euro pro Km
Diese sind Privatleistungen und werden nicht von der Pflegekasse übernommen!
Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Die Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach §19UStG.
Ausmisten und Aufräumen
Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.
Für meine Leistungen berechne ich Ihnen:
58 Euro pro Stunde
inkl. An- und Abfahrt bis 10 Km
Für weitere Km bei An - und Abfahrten berechne ich Ihnen:
0.30 Euro pro Km
Diese sind Privatleistungen und werden nicht von der Pflegekasse übernommen!
Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Die Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach §19UStG.